Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letztes Update: 6. August 2026. Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der H&L home and lifestyle GmbH und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern für Renovierungs- und Sanierungsleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Planungs-, Renovierungs- und Sanierungsleistungen, die zwischen der H&L home and lifestyle GmbH, Zeppelinstr. 73, 81669 München (nachfolgend „Feinraum“), und ihren Kunden geschlossen werden. Sie richten sich an Verbraucher und Unternehmer; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften ergänzend, soweit diese zwingend sind.
Individuelle Vereinbarungen im Festpreisangebot oder in gesonderten schriftlichen Abreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Festpreisangebot beschriebene Leistung, insbesondere Arbeiten in den Bereichen Komplettsanierung, Bad, Maler- und Spachtelarbeiten, Bodenbeläge, Elektro und Lichtplanung sowie Küchen und Einbauten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots einschließlich der darin genannten Positionen, Materialien und Ausführungsstandards.
Nicht im Angebot aufgeführte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil und können gesondert beauftragt werden.
§ 3 Angebote, Preise und Nachträge
Unsere Festpreisangebote werden auf Grundlage eines Aufmaßes vor Ort erstellt und sind ab Zugang für 30 Tage bindend. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Auf der Website genannte Werte sind unverbindliche Richtwerte aus vergleichbaren Projekten und stellen kein Angebot dar. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Nachträge) bedürfen der Textform; Feinraum unterbreitet hierfür vor Ausführung ein gesondertes Angebot mit Preis und Auswirkung auf den Terminplan.
§ 4 Ausführung, Termine und Mitwirkung
Der Ausführungszeitraum ergibt sich aus dem Festpreisangebot. Feinraum ist bemüht, vereinbarte Termine zu unterschreiten; höhere Gewalt, unvorhersehbare Bausubstanzrisiken und erforderliche behördliche Freigaben können den Zeitplan verlängern, ohne dass dies einer Partei zu vertreten ist.
Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten Zugang zum Objekt, stellt erforderliche Anschlüsse (Strom, Wasser) bereit und trifft notwendige Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen, damit der Taktplan der Gewerke eingehalten werden kann.
§ 5 Abnahme
Nach Fertigstellung findet eine gemeinsame Abnahme statt, die in einem Protokoll festgehalten wird; dabei festgestellte wesentliche Mängel werden binnen angemessener Frist nachgebessert. Die Abnahme erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 640 ff. BGB).
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel, gilt die Abnahme als erfolgt; die Beseitigung unwesentlicher Mängel bleibt unberührt.
§ 6 Zahlung und Aufrechnung
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind Zahlungen nach Baufortschritt in Abschlägen gemäß § 632a BGB fällig; die Schlussrate wird nach Abnahme fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Gewährleistung
Für Bauleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren gemäß § 634a BGB. Feinraum beseitigt innerhalb dieser Frist auftretende Mängel nach Wahl durch Nachbesserung; die weiteren gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Die Fotodokumentation verdeckter Arbeiten und das Abnahmeprotokoll dienen beiden Parteien als Nachweis des Ausführungsstands zum Zeitpunkt der Abnahme.
§ 8 Haftung
Feinraum haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Kündigung und Stornierung
Der Auftraggeber kann den Vertrag gemäß § 648 BGB frei kündigen; in diesem Fall vergütet Feinraum die erbrachten Leistungen sowie die nach § 648 BGB vereinbarte Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen unter Abzug ersparter Aufwendungen. Bereits entstandene Planungs- und Bemusterungsleistungen bleiben vergütungspflichtig.
Eine Kündigung durch Feinraum erfolgt nur aus wichtigem Grund, etwa bei wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten nach vorheriger angemessener Fristsetzung.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte Informationen vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern vor Vertragsschluss — verständlich erklärt ist halb gewonnen. Kontakt: [email protected].